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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten darauf hinweisen, dass im Landkreis Donau-Ries flächendeckend durch das Landratsamt bestellte Wespen- und Hornissenberaterinnen und -berater zur Verfügung stehen.

Ziel ist es, unnötige Feuerwehreinsätze sowie unsachgemäße oder rechtlich unzulässige Eingriffe (insbesondere die Entfernung oder Zerstörung von Nestern) möglichst zu vermeiden. Wespen und Hornissen unterliegen dem allgemeinen bzw. besonderen Artenschutz. Maßnahmen an Nestern sind daher nur in begründeten Ausnahmefällen und in der Regel durch fachkundige Personen durchzuführen.

Unsere geschulten Beraterinnen und Berater übernehmen die fachliche Einschätzung vor Ort, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie - falls erforderlich - die Organisation geeigneter Schutzmaßnahmen.

Eine Übersicht der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche entnehmen Sie bitte der nachfolgenden PDF-Datei.